§ 32 Stmk. LSG 1983 Freihaltung der Verkehrswege

Stmk. LSG 1983 - Steiermärkisches Lichtspielgesetz 1983

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.04.2024

Im Verkehrsbereich der Zuschauer dürfen Gegenstände, die die Verkehrswege einengen oder Fluchtwege verstellen, nicht abgestellt werden.

In Kraft seit 01.10.1983 bis 31.12.9999
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