Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024
Die Formblätter für die Jagdkarten werden vom Amte der Landesregierung festgesetzt.
In Kraft seit 03.04.1986 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 40 Stmk. JagdG 1986
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 40 Stmk. JagdG 1986 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 40 Stmk. JagdG 1986