§ 44a StLVwGG

StLVwGG - Steiermärkisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des § 2 Abs. 2, § 5 Abs. 5, § 7 Abs. 2 Z 5 und 6, § 9 Abs. 6 letzter Satz, § 10 Abs. 4 letzter Satz, § 11 Abs. 5 und 6, § 12 Abs. 6 zweiter Satz, § 13 Abs. 2 erster Satz und Abs. 4 Z 4, § 14 Abs. 3 erster Satz und Abs. 5 erster Satz, § 16 Abs. 4 erster Satz, § 20 Abs. 4 erster Satz, § 21 Abs. 2 Z 1 und 2, § 28 erster Satz, die Einfügung des § 3 Abs. 4 dritter Satz, § 5 Abs. 6, § 7 Abs. 2 Z 7, der §§ 16a und 34 Abs. 2 Z 2 zweiter Satz und des § 34 Abs. 2 Z 5 dritter Satz sowie der Entfall des § 10 Abs. 1 fünfter Satz, des § 16 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 175/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Die Einfügung des § 42a durch die Novelle LGBl. Nr. 175/2013 tritt mit 10. November 2013 in Kraft.

(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 60/2020 treten

1.

das Inhaltsverzeichnis, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 2 und 3, § 9 Abs. 4 Z 1, § 10 Abs. 1 und 10 Z 2, § 11 Abs. 2 Z 2, § 13 Abs. 1, § 17, § 19 Abs. 4, § 20 Abs. 11, § 24 Abs. 2 Z 1, § 26 Abs. 2 Z 1, § 27 Abs. 2 Z 7, § 29, § 29a, § 33 Abs. 2, § 38 Abs. 1 Z 3 und 4 sowie § 43 Abs. 2 und 3 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. Juni 2020, in Kraft; gleichzeitig treten § 10 Abs. 10 Z 3 und Z 4 sowie § 12 außer Kraft;

2.

§ 35 Abs. 1 bis 3 und 7 mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juli 2020, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 175/2013, LGBl. Nr. 60/2020

In Kraft seit 26.06.2020 bis 31.12.9999
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