§ 36e StGSG

StGSG - Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.02.2026
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 16/2026Übergangsbestimmung zur Novelle Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2026,

Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 16/2026 erteilten Bewilligungen bleiben unberührt. Die Bewilligungsinhaberinnen sind jedoch verpflichtet, innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 16/2026 folgende Anpassungen vorzunehmen:Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2026, erteilten Bewilligungen bleiben unberührt. Die Bewilligungsinhaberinnen sind jedoch verpflichtet, innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten der Novelle Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2026, folgende Anpassungen vorzunehmen:

  1. 1.Ziffer einsden Zugang zum Automatensalon durch eine technisch-mechanische Vorrichtung, die den Zutritt ausschließlich für Einzelpersonen ermöglicht, zu sichern;
  2. 2.Ziffer 2die Kennzeichnung des Standortes des Automatensalons an die Anforderung des § 10 Abs. 2 Z 1 anzupassen sowie eine Kennzeichnung des Automatensalons gemäß §10 Abs. 2a Z 2 vorzunehmen.die Kennzeichnung des Standortes des Automatensalons an die Anforderung des Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer eins, anzupassen sowie eine Kennzeichnung des Automatensalons gemäß §10 Absatz 2 a, Ziffer 2, vorzunehmen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 16/2026Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2026,

In Kraft seit 17.02.2026 bis 31.12.9999
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