§ 36a StGSG Übergangsbestimmungen zur Novelle

StGSG - Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Die Prüfung gemäß § 29 Abs. 3 ist auch für vor Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 41/2018 gemeldete Spielapparate durchzuführen. Diese dürfen bis zur Entscheidung der Behörde weiter aufgestellt und betrieben werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 41/2018

In Kraft seit 24.04.2018 bis 31.12.9999
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