§ 14c StESUG

StESUG - Gesetz über Einrichtungen zum Schutz der Umwelt

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.07.2025
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 48/2025Übergangsbestimmung zur Novelle Landesgesetzblatt Nr. 48 aus 2025,

Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 48/2025 anhängigen Verfahren sind nach den bis zum Inkrafttreten dieser Novelle geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle Landesgesetzblatt Nr. 48 aus 2025, anhängigen Verfahren sind nach den bis zum Inkrafttreten dieser Novelle geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 48/2025Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 48 aus 2025,

In Kraft seit 10.07.2025 bis 31.12.9999
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