Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.09.2026
Kann auf Grundlage der bekannt gegebenen Identifikationsdaten und nach Ausschöpfung der bei der übermittlungspflichtigen Organisation bereits vorhandenen Daten ein vbPK SA nicht ermittelt werden, hat eine Datenübermittlung zu unterbleiben.
In Kraft seit 25.10.2016 bis 31.12.9999
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