Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Erfolgte eine Bekanntgabe der Identifikationsdaten, kann die übermittlungspflichtige Organisation davon ausgehen, dass die Zuwendung der Person steuerlich zuzuordnen ist, deren Daten bekannt gegeben wurden.
In Kraft seit 25.10.2016 bis 31.12.9999
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