Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Die Listen der verbotenen, erlaubnispflichtigen und meldepflichtigen Feuerwaffen können geändert oder ergänzt werden, um die technische, wirtschaftliche und sicherheitspolitische Entwicklung zu berücksichtigen. Der Exekutivausschuß kann die Listen ändern oder ergänzen.
In Kraft seit 01.12.1997 bis 31.12.9999
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