§ 13 SchVV Außerkrafttreten

SchVV - Schulveranstaltungenverordnung 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung BGBl. Nr. 397/1990, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 137/1991, sowie die Anlagen zu dieser Verordnung außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 397 aus 1990,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 137 aus 1991,, sowie die Anlagen zu dieser Verordnung außer Kraft.

In Kraft seit 01.09.1995 bis 31.12.9999
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