Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Gemäß dieser Verordnung sind „Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln“ Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln (Stoffe) und ihrer Abbau- und Reaktionsprodukte, die sich auf oder in Lebensmitten pflanzlicher oder tierischer Herkunft befinden.
In Kraft seit 28.03.2006 bis 31.12.9999
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