§ 49a Sbg. TG 2003

Sbg. TG 2003 - Salzburger Tourismusgesetz 2003

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Gebarungskontrolle

 

§ 49a

 

Der Fonds unterliegt der Gebarungskontrolle des Landesrechnungshofes.

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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