§ 29 Sbg. SBBG

Sbg. SBBG - Salzburger Sozialbetreuungsberufegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.08.2025
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. März 2009 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die §§ 20 und 28 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft. Die Paragraphen 20 und 28 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 51 aus 2010, treten mit 1. August 2010 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3Die §§ 20 Abs 1 und 28 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2017 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.Die Paragraphen 20, Absatz eins und 28 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 35 aus 2017, treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
  4. (4)Absatz 4Die §§ 9 Abs 1, 10 Abs 1, 12 Abs 1, 13 Abs 1, 14 Abs 1, 15 Abs 3, 16 Abs 2 und 3, 20 Abs 2, 23 Abs 2, 27, 30 sowie die Anlage in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 67/2025 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Paragraphen 9, Absatz eins,, 10 Absatz eins,, 12 Absatz eins,, 13 Absatz eins,, 14 Absatz eins,, 15 Absatz 3,, 16 Absatz 2 und 3, 20 Absatz 2,, 23 Absatz 2,, 27, 30 sowie die Anlage in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 67 aus 2025, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 22.07.2025 bis 31.12.9999
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