§ 13 Sbg. RG

Sbg. RG - Salzburger Rettungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.05.2024

Inkrafttreten

 

§ 13

 

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1982 in Kraft. Verträge gemäß § 2 Abs. 2 sind von den Gemeinden mit Wirksamkeit ab Beginn des Jahres 1982 zu schließen.

(2) Die Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973, LGBl. Nr. 118, und das Katastrophenhilfegesetz werden durch dieses Gesetz nicht berührt.

In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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