§ 9 Sbg. NG

Sbg. NG - Salzburger Notifikationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.08.2025
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 26. September 2009 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die §§ 1, 3 Abs 4, 4 Abs 1 und 2 und (§) 8 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 63/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Paragraphen eins,, 3 Absatz 4,, 4 Absatz eins und 2 und (§) 8 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 63 aus 2018, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  3. (3)Absatz 3Die §§ 3 Abs 4, 4 Abs 6 und 5 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 76/2025 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Paragraphen 3, Absatz 4,, 4 Absatz 6 und 5 Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 76 aus 2025, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 22.07.2025 bis 31.12.9999
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