§ 8 Sbg. NG § 8

Sbg. NG - Salzburger Notifikationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl Nr L 241 vom 17. September 2015.

In Kraft seit 28.08.2018 bis 31.12.9999
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