§ 9 Sbg. NG § 9

Salzburger Notifikationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.08.2018 bis 31.12.9999

Inkrafttreten

§ 9

(1) Dieses Gesetz tritt mit 26. September 2009 in Kraft.

(2) Die §§ 1, 3 Abs 4, 4 Abs 1 und 2 und (§) 8 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 63/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 27.08.2018

In Kraft vom 26.09.2009 bis 27.08.2018

Inkrafttreten

§ 9

(1) Dieses Gesetz tritt mit 26. September 2009 in Kraft.

(2) Die §§ 1, 3 Abs 4, 4 Abs 1 und 2 und (§) 8 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 63/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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