Zeitpunkt der Aufnahme der Sozialbetrugsdatenbank sowie die nähere Vorgangsweise bei der Verarbeitung von Daten (SBBDB-VO) Fundstelle (Zeitpunkt der Aufnahme der Sozialbetrugsdatenbank sowie die nähere Vorgangsweise bei der Verarbeitung von Daten) - JUSLINE Österreich
Zeitpunkt der Aufnahme der Sozialbetrugsdatenbank sowie die nähere Vorgangsweise bei der Verarbeitung von Daten (SBBDB-VO) Fundstelle
SBBDB-VO - Zeitpunkt der Aufnahme der Sozialbetrugsdatenbank sowie die nähere Vorgangsweise bei der Verarbeitung von Daten
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
In Kraft seit 28.06.2019 bis 31.12.9999
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