Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.05.2024
der Fassung der Verordnung LGBl Nr 128/2020 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft. § 4 Abs 5 sowie der Entfall der §§ 5 und 6 treten mit 1. Februar 2019 in Kraft.
In Kraft seit 28.12.2022 bis 31.12.9999
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