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(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 11. November 1974, LGBl Nr 106, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftsordnung erlassen wird, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 86/1995, außer Kraft.
(3) Die §§ 9 Abs 1 und 15 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 87/2017 treten mit 1. Oktober 2017 in Kraft.
(4) Die §§ 9 Abs 1, 1a, 4 und 5, 11 Abs 3, 12 Abs 1a sowie § 15 in
der Fassung der Verordnung LGBl Nr 128/2020 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft. § 4 Abs 5 sowie der Entfall der §§ 5 und 6 treten mit 1. Februar 2019 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 11. November 1974, LGBl Nr 106, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftsordnung erlassen wird, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 86/1995, außer Kraft.
(3) Die §§ 9 Abs 1 und 15 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 87/2017 treten mit 1. Oktober 2017 in Kraft.
(4) Die §§ 9 Abs 1, 1a, 4 und 5, 11 Abs 3, 12 Abs 1a sowie § 15 in
der Fassung der Verordnung LGBl Nr 128/2020 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft. § 4 Abs 5 sowie der Entfall der §§ 5 und 6 treten mit 1. Februar 2019 in Kraft.