§ 17 S-GeOA

Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.12.2022 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 11. November 1974, LGBl Nr 106, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftsordnung erlassen wird, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 86/1995, außer Kraft.

(3) Die §§ 9 Abs 1 und 15 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 87/2017 treten mit 1. Oktober 2017 in Kraft.

(4) Die §§ 9 Abs 1, 1a, 4 und 5, 11 Abs 3, 12 Abs 1a sowie § 15 in

der Fassung der Verordnung LGBl Nr 128/2020 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft. § 4 Abs 5 sowie der Entfall der §§ 5 und 6 treten mit 1. Februar 2019 in Kraft.

(5) Die §§ 4 Abs 1, 7 Abs 1 und 2 sowie 9 Abs 1 und 1a treten mit 1. Jänner 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 7 Abs 4 außer Kraft.

Stand vor dem 27.12.2022

In Kraft vom 28.12.2021 bis 27.12.2022
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 11. November 1974, LGBl Nr 106, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftsordnung erlassen wird, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 86/1995, außer Kraft.

(3) Die §§ 9 Abs 1 und 15 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 87/2017 treten mit 1. Oktober 2017 in Kraft.

(4) Die §§ 9 Abs 1, 1a, 4 und 5, 11 Abs 3, 12 Abs 1a sowie § 15 in

der Fassung der Verordnung LGBl Nr 128/2020 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft. § 4 Abs 5 sowie der Entfall der §§ 5 und 6 treten mit 1. Februar 2019 in Kraft.

(5) Die §§ 4 Abs 1, 7 Abs 1 und 2 sowie 9 Abs 1 und 1a treten mit 1. Jänner 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 7 Abs 4 außer Kraft.

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