§ 25a RHG

RHG - Rechnungshofgesetz 1948

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.10.2025
Paragraph 25 a,

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 01.09.2025 bis 31.12.9999
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