Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Für die Wahl der Vertrauenspersonen sind amtliche Stimmzettel aus blauem Papier vorzusehen.
In Kraft seit 12.07.1967 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 51 PVWO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 51 PVWO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 51 PVWO