§ 22 PRG Umsetzungshinweis

PRG - Pauschalreisegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.08.2026

Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG, ABl. Nr. L 326 vom 11.12.2015 S. 1, umgesetzt. Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006 aus 2004, und der Richtlinie 2011/83/EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG, Amtsblatt Nummer L 326 vom 11.12.2015 Seite 1, umgesetzt.

In Kraft seit 01.07.2018 bis 31.12.9999
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