Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.08.2026
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft und ist auf Verträge über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.
In Kraft seit 01.07.2018 bis 31.12.9999
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