Angaben in Werbeschriften gemäß § 7 Pkw-VIG haben zumindest folgende Anforderungen zu erfüllen: Angaben in Werbeschriften gemäß Paragraph 7, Pkw-VIG haben zumindest folgende Anforderungen zu erfüllen:
Wird in der Werbeschrift lediglich auf die Fabrikmarke und nicht auf ein bestimmtes Modell verwiesen, müssen der Kraftstoffverbrauch bzw. der Stromverbrauch und die CO2-Emissionswerte nicht angegeben werden.
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