Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.10.2026
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft und ist auf Zustellungen anzuwenden, für die die Steuerschuld nach dem 30. September 2026 entsteht.
In Kraft seit 01.10.2026 bis 31.12.9999
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