Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.10.2026
Der Bundesminister für Finanzen hat die Paketsteuer im Jahr 2029 zu evaluieren und dabei auch die Notwendigkeit einer Anpassung der Umsatzgrenze zu prüfen. Der Evaluierungsbericht ist bis 30. April 2029 dem Nationalrat vorzulegen.
In Kraft seit 01.10.2026 bis 31.12.9999
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