§ 9 Oö. VGM § 9

Oö. VGM - Verordnung betreffend die Geschäftsordnung des Oö. Monitoringausschusses

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

In Kraft seit 27.05.2015 bis 31.12.9999
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