Arten der Förderung
Die Förderung gemäß § 1 kann insbesondere erfolgen durch:
1.  | Animation und Beratung von Einzelpersonen und Gemeinschaften (z.B. Gemeinden oder Betrieben) über Möglichkeiten kultureller Betätigung;  | |||||||||
2.  | Durchführung von Wettbewerben und Vergabe von Aufträgen im Bereich der Kultur;  | |||||||||
3.  | Ankauf von Werken von kultureller Bedeutung;  | |||||||||
4.  | Vergabe von Auszeichnungen, Titeln, Preisen und Stipendien für besondere kulturelle Leistungen bzw. Verdienste;  | |||||||||
5.  | Durchführung oder Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen (z.B. Vorträge, Kurse, Ausstellungen) sowie von Aktionen zur Integration kultureller Einrichtungen (z.B. Bibliotheken);  | |||||||||
6.  | Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Kultur und deren Vermittlung;  | |||||||||
7.  | Herausgabe von kulturellen Schriften, Informationen und sonstigen Medien;  | |||||||||
8.  | Errichtung und Betrieb von Kultur- und Bildungszentren als kulturelle Begegnungsstätten;  | |||||||||
9.  | Bereitstellung öffentlicher Gebäude und Einrichtungen für kulturelle Veranstaltungen;  | |||||||||
10.  | sonstige organisatorische Unterstützung oder Beistellung von Sachleistungen für kulturelle Tätigkeiten bzw. Zwecke;  | |||||||||
11.  | Gewährung von Darlehen oder nicht rückzahlbaren Zuschüssen für kulturelle Tätigkeiten bzw. Zwecke.  | |||||||||
    
    
    
    
    
0 Kommentare zu § 4 Oö. KFG