§ 6 Oö. GSDG

Oö. GSDG - Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetz 2006

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

§ 6

In-Kraft-Treten

 

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. August 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetz, LGBl. Nr. 29/1978, in der Fassung LGBl. Nr. 84/2002 außer Kraft; die Regelungen des § 5 bleiben unberührt.

 

(2) Eine Verordnung gemäß § 5 Abs. 3 darf bereits von dem der Kundmachung dieses Landesgesetzes folgenden Tag an erlassen werden, jedoch frühestens mit dem 1. August 2006 in Kraft gesetzt werden. Sie muss spätestens bis zum 1. November 2006 in Kraft gesetzt werden.

In Kraft seit 01.08.2006 bis 31.12.9999
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