§ 4 Oö. GSDG

Oö. GSDG - Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetz 2006

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.05.2024

§ 4

Eigener Wirkungsbereich

 

Die der Gemeinde nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.

In Kraft seit 01.08.2006 bis 31.12.9999
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