§ 5 ÖAWG Vollziehung

ÖAWG - ÖAW-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Mit dem Vollzug dieses Gesetzes ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betraut.

In Kraft seit 17.05.2018 bis 31.12.9999
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