§ 5 ÖAWG Vollziehung

ÖAW-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.05.2018 bis 31.12.9999

Mit dem Vollzug dieses Gesetzes ist die Bundesministerin/ oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und KulturForschung betraut.

Stand vor dem 16.05.2018

In Kraft vom 01.01.2004 bis 16.05.2018

Mit dem Vollzug dieses Gesetzes ist die Bundesministerin/ oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und KulturForschung betraut.

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