Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im BGBl. in Kraft. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Bundesgesetzblatt in Kraft.
In Kraft seit 03.02.2017 bis 31.12.9999
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