§ 12 NÖ USG Umgesetzte EG-Richtlinien

NÖ USG - NÖ Umweltschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Durch § 3a Abs. 1 dieses Gesetzes wird folgende Rechtsvorschrift der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:

Art. 7 der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Jänner 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates, ABl.Nr. L 41/26 vom 14. 2. 2003, CELEX-Nr. 32003L0004.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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