§ 1 NÖ FG Zielsetzung

NÖ FG - NÖ Familiengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Dieses Gesetz soll die Familie als Form menschlichen Zusammenlebens unterstützen und fördern. Dabei soll die Eigenverantwortung der Familie und ihrer bereits bestehenden Vertretungen gefördert und ihre persönliche Freiheit nicht beeinträchtigt werden.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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