(1) Die von den Gemeinden Bad Pirawarth und Gaweinstal beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Oberer Weidenbach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 27. Oktober 2016 beschlossene Satzungsänderung (§ 10 Abs. 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2017 wirksam.
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