§ 94 NÖ 1 GVV Gemeindeabwasserverband Oberer Weidenbach

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.12.2017 bis 31.12.9999

(1) Die von den Gemeinden Bad Pirawarth und Gaweinstal beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Oberer Weidenbach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.

(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 27. Oktober 2016 beschlossene Satzungsänderung (§ 10 Abs. 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2017 wirksam.

Stand vor dem 18.12.2017

In Kraft vom 01.01.2015 bis 18.12.2017

(1) Die von den Gemeinden Bad Pirawarth und Gaweinstal beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Oberer Weidenbach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.

(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 27. Oktober 2016 beschlossene Satzungsänderung (§ 10 Abs. 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2017 wirksam.

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