§ 190 NÖ 1 GVV Gemeindeverband Musikschule Schwarzatal Mitte

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.06.2025

Die von den Gemeinden Altendorf, Buchbach, Grafenbach-St. Valentin, Ternitz, Wartmannstetten und Wimpassing beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Musikschule Schwarzatal Mitte“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.

In Kraft seit 12.06.2025 bis 31.12.9999
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