Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.04.2026
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Altendorf, Buchbach, Grafenbach-St. Valentin, Ternitz, Wartmannstetten und Wimpassing beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Musikschule Schwarzatal Mitte“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.
(2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinde Natschbach-Loipersbach und die von der Verbandsversammlung am 19. Jänner 2026 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 6 und 9) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2026 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Natschbach-Loipersbach und die von der Verbandsversammlung am 19. Jänner 2026 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins, 2, 3, 6 und 9) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2026 wirksam.
In Kraft seit 02.04.2026 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 190 NÖ 1 GVV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 190 NÖ 1 GVV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 190 NÖ 1 GVV