§ 191 NÖ 1 GVV Gemeindeverband Musikschule Thermenregion

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.04.2026

Die von den Gemeinden Kottingbrunn, Leobersdorf und Schönau an der Triesting beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Musikschule Thermenregion“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.

In Kraft seit 02.04.2026 bis 31.12.9999
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