§ 188 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musik- und Kunstschule Bucklige Welt

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.06.2025
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Bad Schönau und Kirchschlag in der Buckligen Welt beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musik- und Kunstschule Bucklige Welt“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Übergang der Gemeindeverbände „Gemeindeverband der Musikschule Bucklige Welt-Mitte“ und „Gemeindeverband der Musikschule Bucklige Welt-Süd“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musik- und Kunstschule Bucklige Welt“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 10. Oktober 2024, am 6. November 2024 und am 20. Jänner 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 6, 10, 13 und 15) wird genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Bad Schönau und Kirchschlag in der Buckligen Welt treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Hochneukirchen-Gschaidt, Hochwolkersdorf, Hollenthon, Krumbach, Lichtenegg, Schwarzenbach und Wiesmath hinzu.Der Übergang der Gemeindeverbände „Gemeindeverband der Musikschule Bucklige Welt-Mitte“ und „Gemeindeverband der Musikschule Bucklige Welt-Süd“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musik- und Kunstschule Bucklige Welt“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 10. Oktober 2024, am 6. November 2024 und am 20. Jänner 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2,, 6, 10, 13 und 15) wird genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Bad Schönau und Kirchschlag in der Buckligen Welt treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Hochneukirchen-Gschaidt, Hochwolkersdorf, Hollenthon, Krumbach, Lichtenegg, Schwarzenbach und Wiesmath hinzu.
In Kraft seit 12.06.2025 bis 31.12.9999
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