§ 190 NÖ 1 GVV Gemeindeverband Musik- und Kunstschule Schwarzatal Mitte

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.04.2026 bis 31.12.9999
Die von den Gemeinden Altendorf, Buchbach, Grafenbach-St. Valentin, Ternitz, Wartmannstetten und Wimpassing beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Musikschule Schwarzatal Mitte“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.

  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Altendorf, Buchbach, Grafenbach-St. Valentin, Ternitz, Wartmannstetten und Wimpassing beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Musikschule Schwarzatal Mitte“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinde Natschbach-Loipersbach und die von der Verbandsversammlung am 19. Jänner 2026 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 6 und 9) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2026 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Natschbach-Loipersbach und die von der Verbandsversammlung am 19. Jänner 2026 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins, 2, 3, 6 und 9) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2026 wirksam.

Stand vor dem 01.04.2026

In Kraft vom 12.06.2025 bis 01.04.2026
Die von den Gemeinden Altendorf, Buchbach, Grafenbach-St. Valentin, Ternitz, Wartmannstetten und Wimpassing beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Musikschule Schwarzatal Mitte“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.

  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Altendorf, Buchbach, Grafenbach-St. Valentin, Ternitz, Wartmannstetten und Wimpassing beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Musikschule Schwarzatal Mitte“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinde Natschbach-Loipersbach und die von der Verbandsversammlung am 19. Jänner 2026 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 6 und 9) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2026 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Natschbach-Loipersbach und die von der Verbandsversammlung am 19. Jänner 2026 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins, 2, 3, 6 und 9) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2026 wirksam.

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