§ 11 NO 1945

NO 1945 - Notariatsordnung 1945

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Der Ernennung zum Notar und der Eintragung in die Liste der Notariatskandidaten stehen zwischen dem 13. März 1938 und dem 27. April 1945 ergangene behördliche Entscheidungen und Verfügungen, insbesondere auch disziplinäre Verurteilungen, nicht entgegen, wenn sie lediglich auf nationale, sogenannte rassische oder politische Gründe zurückgehen.

In Kraft seit 09.08.1945 bis 31.12.9999
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