Anl. 3 NEHG 2022 (Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022), Als Energieträger in der Überführungsphase gelten folgende Energieerzeugnisse - JUSLINE Österreich
Anl. 3 NEHG 2022 Als Energieträger in der Überführungsphase gelten folgende Energieerzeugnisse
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026
a)Litera ader KN-Codes 1507 bis 1518, die als Heiz- oder Kraftstoff verwendet werden;
b)Litera bder KN-Codes 2701, 2702 und 2704 bis 2715;
c)Litera cder KN-Codes 2901 bis 2902;
d)Litera ddes KN-Codes 2905 11 00, die nicht von synthetischer Herkunft sind und die als Heiz- oder Kraftstoff verwendet werden;
e)Litera edes KN-Codes 3403;
f)Litera fdes KN-Codes 3811;
g)Litera gdes KN-Codes 3817;
h)Litera hdes KN-Codes 3824 90 99, die als Heiz- oder Kraftstoff verwendet werden.
Zusätzlich zu den in der Tabelle genannten Brennstoffen gelten alle anderen Energieerzeugnisse, die als Kraft- oder Heizstoff wie die Energieerzeugnisse gemäß a) – h) zum Verkauf angeboten oder als solche verwendet werden als Energieerzeugnisse.
In Kraft seit 01.06.2024 bis 31.12.9999
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