§ 1 NEHG-DV Allgemeine Bestimmungen

NEHG-DV - NEHG-Durchführungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Anwendungsbereich und Zweck

Diese Verordnung regelt die technische Ausgestaltung und organisatorische Durchführung der Verfahren sowie die automationsunterstützte Übermittlung von Daten nach dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 – NEHG 2022, BGBl. I Nr. 10/2022 in der jeweils geltenden Fassung. Die Verordnung ist in Abschnitte gegliedert, wobei sich einzelne Abschnitte nur auf Regelungsinhalte beziehen, die in der jeweiligen Handelsphase gemäß § 9 NEHG 2022 zur Anwendung gelangen. Diese Verordnung regelt die technische Ausgestaltung und organisatorische Durchführung der Verfahren sowie die automationsunterstützte Übermittlung von Daten nach dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 – NEHG 2022, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2022, in der jeweils geltenden Fassung. Die Verordnung ist in Abschnitte gegliedert, wobei sich einzelne Abschnitte nur auf Regelungsinhalte beziehen, die in der jeweiligen Handelsphase gemäß Paragraph 9, NEHG 2022 zur Anwendung gelangen.

In Kraft seit 31.12.2025 bis 31.12.9999
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