Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze oder Verordnungen des Bundes verwiesen wird, sind diese, soweit nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 22.06.2006 bis 31.12.9999
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