§ 34b MTD-G

MTD-G - MTD-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Ausbildungen an medizinisch-technischen Akademien, die vor dem 1. Jänner 2019 begonnen werden, sind nach den vor diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen fortzusetzen und abzuschließen.

In Kraft seit 25.10.2013 bis 31.12.9999
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