§ 10 Mot-G Schlussbestimmungen

Mot-G - Festlegung der innerstaatlichen Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr be

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Gleichwertigkeit von EU-Typgenehmigungsbögen mit Bescheiden

Der Ausstellung des ausgefüllten EU-Typgenehmigungsbogens und seiner Anlagen gemäß Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/1628 durch die Genehmigungsbehörde kommt die Wirkung eines Bescheides zu. Der Ausstellung des ausgefüllten EU-Typgenehmigungsbogens und seiner Anlagen gemäß Artikel 23, Absatz eins, der Verordnung (EU) 2016/1628 durch die Genehmigungsbehörde kommt die Wirkung eines Bescheides zu.

In Kraft seit 19.09.2024 bis 31.12.9999
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