Der Ausstellung des ausgefüllten EU-Typgenehmigungsbogens und seiner Anlagen gemäß Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/1628 durch die Genehmigungsbehörde kommt die Wirkung eines Bescheides zu. Der Ausstellung des ausgefüllten EU-Typgenehmigungsbogens und seiner Anlagen gemäß Artikel 23, Absatz eins, der Verordnung (EU) 2016/1628 durch die Genehmigungsbehörde kommt die Wirkung eines Bescheides zu.
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