Festlegung der innerstaatlichen Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr be

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026
In Kraft seit 19.09.2024 bis 31.12.9999
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