Anl. 2 MMHm-AV Ausbildung zum medizinischen Masseur

MMHm-AV - Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Unterrichtsfach

Lehrinhalte

Std.

Lehrkraft

Art der Prüfung

1. Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversi-cherungsrecht

Allgemeine Rechtsgrundlagen

15

Jurist

Einzelprüfung

Grundzüge des Sanitätsrechts

Grundzüge des Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsrechts

Berufsrecht der Gesundheits-berufe unter besonderer Berück-sichtigung der berufsspezifischen Rechtsgrundlagen

Grundzüge des Haftungsrechts

2. Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens

Institutionen und Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens einschließlich Finanzierung

10

Fachkompetente Person

Einzelprüfung

Berufe und Kompetenzen im Gesundheits- und Sozialbereich

Berufsethik

3. Dokumentation

Grundlagen der EDV und Statistik

15

Fachkompetente Person

Einzelprüfung

Dokumentation der Behandlung

Datenschutz

4. Umweltschutz

Der Mensch und seine Umwelt;

5

Fachkompetente Person

Teilnahme

fachliche und rechtliche Grundlagen des Umweltschutzes;

Abfallbeseitigung

5. Pathologie

Spezielle Pathologie:

60

Arzt gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 MMHm-AVArzt gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 3, MMHm-AV

Einzelprüfung Kommissionelle Prüfung

insbesondere Pathologie des Lymphsystems, des Nervensystems, des Bewegungsapparates, des Stoffwechselsystems, der Haut und Hautanhangsgebilde, der Inneren Organe sowie des Herz-Kreislaufsystems

6. Grundlagen der Kommunikation

Psychologie und Pädagogik unter besonderer Berücksichtigung von Gesundheit und Krankheit

30

Fachkompetente Person

Teilnahme

Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung

Konfliktmanagement und Stressbewältigung

7. Massagetechniken zu Heilzwecken einschließlich vertiefender spezieller Anatomie und Pathologie

Manuelle Lymphdrainage:

115

Physiotherapeut/ Heil-masseur-/Facharzt eines einschläg-igen Sonder-faches

Einzelprüfung Kommissionelle Prüfung

Spezialgriffe

Ödemmessmethoden

Bandagierung, Kompressionsverbände und -strümpfe

Palliativbehandlung

Verhaltensregeln für Patienten

Reflexzonentherapeutische Massagetechniken:

Grundlagen und Begriffsbestimmungen

Meridianlehre

Lehre der 5 Elemente

Energielehre, Energiekreislauf

Regellehre, Pulslehre

Bindegewebsmassage:

Sicht- und Tastbefund

Hauttechnik, Unterhauttechnik und Faszientechnik

Fußreflexzonenmassage

Reflexzonenmassage

Segmenttherapie

Tiefenmassage

Chinesische Massagetechniken, wie Akupunktmassage und Tuina

 

Anwendungsmöglichkeiten von klassischer Massage und Spezialmassagetechniken unter besonderer Berücksichtigung spezieller Krankheitsbilder:

Behandlungsdauer, -intervalle und -intensität bei pathologischen Befunden

Kontraindikationen und Nebenwirkungen

 

GESAMT

250

 

 

Praktische Übungen

Lehrinhalte

Std.

 

Thermotherapie, Ultraschalltherapie, Packungsanwendung

205

Anwendung von klassischer Massage und Spezialmassagetechniken unter besonderer Berücksichtigung spezieller Krankheitsbilder

Praktische Ausbildung

Fachbereiche

Std.

Praktische Ausbildung

Thermotherapie, Ultraschalltherapie, Packungsanwendung

875

Massagetechniken:

Klassische Massage

Manuelle Lymphdrainage

Reflexzonentherapeutische Massagetechniken

 

 

unter besonderer Berücksichtigung von Krankheitsbildern aus den klinischen Bereichen:

Chirurgie

Unfallchirurgie

Orthopädie

Rheumatologie

Geriatrie

In Kraft seit 23.09.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 2 MMHm-AV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 2 MMHm-AV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 2 MMHm-AV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 2 MMHm-AV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 2 MMHm-AV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Anl. 1 MMHm-AV
Anl. 3 MMHm-AV